Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10364
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03 (https://dejure.org/2007,10364)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.06.2007 - L 13 SB 87/03 (https://dejure.org/2007,10364)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - L 13 SB 87/03 (https://dejure.org/2007,10364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Zuerkennung der Merkzeichen "RF" und "H" im Schwerbehindertenrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zuerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "H" (Hilflosigkeit) und des Merkzeichens "RF" (Befreiung von der Rundfundgebührenpflicht); Rechtliche Einordnung der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Zuerkennung der Nachteilsausgleiche H (hilflos) und RF (Rundfunkgebührenbefreiung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "H" (Hilflosigkeit) und des Merkzeichens "RF" (Befreiung von der Rundfundgebührenpflicht); Rechtliche Einordnung der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    "H" bei Fortbewegungsfähigkeit; Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuerkennung der Merkzeichen "RF" und "H" im Schwerbehindertenrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05

    Rundfunkgebührenbefreiung im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03
    Die Vorschriften über die Zuerkennung des Merkzeichens " RF " begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (entgegen LSG Hamburg , Urteil vom 8. Aug. 2006 - L 4 SB 22/05 -).

    Zwar wird vereinzelt die Auffassung vertreten, die landesrechtlichen Regelungen über die Rundfundgebührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen würden nicht der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm (hier § 126 Abs. 1 SGB IX) entsprechen, weil ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer nicht mehr vorhanden sei, da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung - völlig unabhängig von Behinderungen - nahezu vollständig Rundfunk höre und fernsehe (so LSG Hamburg, Urteil vom 8. August 2006 - L 4 SB 22/05 - in: Sozialrecht aktuell 2007, 71).

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 1/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - Hilfebedarf -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03
    Hinsichtlich des Ausmaßes des angesprochenen Hilfebedarfs kann dieses erst dann angenommen werden, wenn es sich um mindestens drei Verrichtungen handelt, die einen Hilfebedarf in erheblichem Umfang erforderlich machen und zudem dieser regelmäßig einen täglichen Zeitaufwand von mindestens zwei Stunden erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 9 a SB 1/05 R - in: SozR 4-3250 § 69 Nr. 3; Urteil vom 12. Februar 2003 - B 9 SB 1/02 R - in: SozR 4-3250 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03
    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich von diesen auszugehen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 18. September 2003, BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 Rdn. 18).
  • BSG, 24.11.2005 - B 9a SB 1/05 R

    Schwerbehindertenrecht - Hörsprachschädigung - Hilflosigkeit - Merkzeichen H -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03
    Hinsichtlich des Ausmaßes des angesprochenen Hilfebedarfs kann dieses erst dann angenommen werden, wenn es sich um mindestens drei Verrichtungen handelt, die einen Hilfebedarf in erheblichem Umfang erforderlich machen und zudem dieser regelmäßig einen täglichen Zeitaufwand von mindestens zwei Stunden erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 9 a SB 1/05 R - in: SozR 4-3250 § 69 Nr. 3; Urteil vom 12. Februar 2003 - B 9 SB 1/02 R - in: SozR 4-3250 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juni 1987 - 9a RVs 27/85 - in SozR 3870 § 3 Nr. 25 = BehindR 1988, 143, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - BehindR 1996, 50), der sich der Senat aus eigener Überzeugung angeschlossen hat (so bereits Urteil vom 08.05.2007 - Az. L 13/2 SB 34/06, V. n. b.), ist das Risiko einer ungünstig geschnittenen Wohnung oder einer ungünstigen Wohnlage von jedermann selbst zu tragen.
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95

    Revisionszulässigkeit - Bezugnahme auf die Begründung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juni 1987 - 9a RVs 27/85 - in SozR 3870 § 3 Nr. 25 = BehindR 1988, 143, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - BehindR 1996, 50), der sich der Senat aus eigener Überzeugung angeschlossen hat (so bereits Urteil vom 08.05.2007 - Az. L 13/2 SB 34/06, V. n. b.), ist das Risiko einer ungünstig geschnittenen Wohnung oder einer ungünstigen Wohnlage von jedermann selbst zu tragen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2007 - L 13/2 SB 34/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juni 1987 - 9a RVs 27/85 - in SozR 3870 § 3 Nr. 25 = BehindR 1988, 143, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 3/95 - BehindR 1996, 50), der sich der Senat aus eigener Überzeugung angeschlossen hat (so bereits Urteil vom 08.05.2007 - Az. L 13/2 SB 34/06, V. n. b.), ist das Risiko einer ungünstig geschnittenen Wohnung oder einer ungünstigen Wohnlage von jedermann selbst zu tragen.
  • LSG Bayern, 23.02.2010 - L 15 SB 124/07

    Schwerbehindertenrecht - Entziehung des Merkzeichens H - wesentliche Änderung der

    Danach kann bei einer Reihe schwerer Behinderungen, die aufgrund ihrer Art und besonderen Auswirkungen regelhaft Hilfeleistungen in erheblichem Umfang erfordern, im Allgemeinen ohne nähere Prüfung angenommen werden, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen von Hilflosigkeit erfüllt sind; dies gilt stets bei Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern (vgl. dazu die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.06.2007, L 13 SB 87/03).
  • SG Chemnitz, 01.05.2013 - S 16 SB 151/13

    Grad der Behinderung bei einer Darmerkrankung und einer

    Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine Kostenquotelung auch im sozialgerichtlichen Verfahren zulässig und üblich ist (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 193 Anm. 14; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung z. B.: LSG Chemnitz L 1 SB 62/00; LSG Berlin Brandenburg L 13 SB 82/06, LSG Niedersachsen Bremen L 13 SB 87/03, LSG Darmstadt L 4 SB 33/07, LSG Stuttgart L 3 SB 463/07, LSG Essen L 6 SB 110/08, Saarländisches LSG L 5 SB 118/03, ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2014 - L 13 SB 86/10
    Auch nicht behinderte Menschen ohne eigenes Kraftfahrzeug in einer derjenigen des Klägers entsprechenden Wohnlage sind von gleichen Schwierigkeiten unabhängig von der gesundheitlichen Situation betroffen (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juni 2007 - L 13 SB 87/03 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2009 - L 12 SB 48/08
    So kann ein schwerbehinderter Mensch, der für längere Wege einen Rollstuhl und eine Begleitperson benötigt, selbst dann nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, wenn er auf dem Land wohnt und in seiner näheren Umgebung keine Veranstaltungen stattfinden, die seinen persönlichen Bedürfnissen, Neigungen und Interessen entsprechen (vgl. BSG SozR 3870 § 3 Nr. 25; Hessisches LSG, Urteil vom 26.10.1995, Az. L 5 Vb 627/94; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.6.2007, Az. L 13 SB 87/03).
  • VG Würzburg, 13.05.2008 - W 1 K 08.611

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; fehlendes Merkzeichen RF; keine

    Zum einen ist das LSG Niedersachsen/Bremen in einer Entscheidung vom 28. Juni 2007, Nr. L 13 SB 87/03, dieser Ansicht des LSG Hamburg entgegengetreten, zum anderen setzt auch das Bundessozialgericht ausweislich seiner Entscheidung vom 8. November 2007, Nr. B 9/9a SB 2/06 R, die Rechtmäßigkeit der einschlägigen Regelungen voraus, so dass davon auszugehen ist, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen auch weiterhin ein Anspruch auf Erteilung dieses Merkzeichens besteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht